So erfolgt die Rechnungsstellung

Die Erdgas-Rechnung setzt sich jeweils aus zwei Komponenten zusammen: aus den Erdgas-Verbrauch und dem Grundpreis pro installiertem Zähler.

Dieser Grundpreis steht für die Netznutzung pro Zähler und wird auch dann erhoben, wenn kein Erdgas bezogen wird. Der Erdgaspreis wird in Kilowattstunden (kWh) verrechnet.

Die jeweiligen Tarife » gelten in den von der Gasversorgung Romanshorn AG direkt versorgten Gemeinden Bischofszell, Dozwil, dem Arboner Ortsteil Frasnacht, Hefenhofen, Roggwil-Freidorf, Romanshorn und Zihlschlacht-Sitterdorf.

Der Erdgasbezug wird in Kubikmeter (m3) gemessen und für die Rechnungsstellung in Kilowattstunden (kWh) – bezogen auf den oberen Heizwert Ho – umgerechnet.

Nähere Informationen zur detaillierten Gasabrechnung finden Sie hier.

Der Zählerstand wird in der Regel dreimal jährlich abgelesen und verrechnet.

Die Stichdaten lauten wie folgt:

– 31. März
– 30. Juni (betrifft nur einen Teil der Kunden)
– 30. September
– 31. Dezember

Die Ablesung erfolgt jeweils durch Sie selbst. Bitte beachten Sie hierzu die Ablesekarten in Ihrer Post. Leider können wir Ihnen derzeit noch nicht automatisch die Aufforderung zur Ablesung auf digitalem Weg zukommen lassen. Sehr gern können Sie uns Ihre Zählerstandsmeldung über unser Online-Formular » zukommen lassen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist den Zählerstand zu dem jeweiligen Einsendeschluss zu melden, werden wir Sie anhand Ihrer Vorjahresverbräuche einschätzen. Erfolgte bereits mehrfach eine Einschätzung des Zählerstandes, werden wir im Einzelfall die Ablesung für Sie vornehmen, um den genauen Zählerstand zu ermitteln. Für diesen Mehraufwand müssen wir Ihnen leider einen Unkostenbeitrag in Höhe von 25 Franken in Rechnung stellen. Dieser Betrag wird jeweils auf der Gasrechnung separat ausgewiesen.

Hinweis: Zur Vereinfachung des Ableseprozesses wird die Meldung des Zählerstands via Formular bevorzugt. Telefonische Meldungen des Zählerstands werden nur in Ausnahmefällen (kein Internetzugang etc.) entgegengenommen.